Seit EnEV 2014 Pflicht
Energieausweis –
kostenfrei bei Beauftragung
Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude beim Verkauf oder der Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben. Er dient als wichtige Entscheidungshilfe für Käufer und Mieter, um die Energieeffizienz einer Immobilie beurteilen zu können.
Wer als Eigentümer keinen gültigen Energieausweis vorweisen kann, riskiert empfindliche Bußgelder. Ich kümmere mich darum – schnell, rechtssicher und für meine Kunden vollständig kostenfrei.
Bei Beauftragung mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie übernehme ich die Beschaffung des Energieausweises – ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Das sollten Sie wissen
- Pflicht seit EnEV 2014 für alle Wohngebäude
- Muss beim Verkauf & bei Neuvermietung vorgelegt werden
- Gültig für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
- Zwei Typen: Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis
- Bußgeld bei Verstoß bis zu 15.000 €
- Bei mir inklusive – kein Aufpreis, keine Sorgen